Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


I. Allgemeiner Geltungsbereich

1.1
Unsere AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen an Verbraucher; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.


1.2
Diese Bedingungen gelten auch für alle sonstigen Beziehungen zu dem Kunden, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden


2.1
Diese AGB gelten auch für Verträge mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Soweit im Gegensatz zum Kunden, der Verbraucher ist, ergänzende oder andere Bedingungen gelten, ist dies im Folgenden ausdrücklich vermerkt.


2.2
AGB des Kunden als Unternehmer werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.


II. Angebot

1.1
Unsere Angebote sind freibleibend. Sie stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.


1.2
Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben unser Eigentum und sind nur annähernd, soweit sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

III. Preise

1.1
Unsere Preise verstehen sich ab unserer Niederlassung ausschließlich Verpackung und Transport. Der Abzug von Skontobeträgen bedarf einer besonderen Vereinbarung.


1.2
Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier Monaten ab Vertragsabschluss oder verzögert sich die Lieferung über vier Monate nach Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der Käufer zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, sind wir berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des Kaufpreises ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Käufer es nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.


1.3
Bei Mineralöllieferungen gilt die folgende Besonderheit. Wegen der starken Preisschwankungen gelten hier die Tagespreise, wie sie von uns für den Tag der Lieferung vereinbart sind. Diese Preise verstehen sich frei Tank des Käufers bzw. des von diesem benannten Abladeortes. Hinzu kommen der Zuschlag für die Sicherheit des Tankfahrzeuges, die von uns nicht in den Tagespreis einkalkuliert ist, entsprechend unserer jeweiligen Preisliste sowie zusätzliche Kosten für gesonderte, vom Käufer bestellte Leistungen, wie z. B. der Zusatz von Fließbeschleunigern. Nimmt der Käufer eine geringere Menge ab, als er bestellt hat, so erhöht sich der Preis entsprechend der gültigen Tagespreisliste. Bei mehr als einer Abladestelle erhöht sich der Preis um die Mehraufwendungen.

2.
Ist der Kunde Unternehmer gelten die folgenden besonderen Bedingungen:


2.1
Unsere Preise verstehen sich ab Lager ausschließlich Verpackung und Transport. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten Vereinbarung.


2.2
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Lieferung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.


2.3
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn es nach Abschluss des Vertrages zu Kostenerhöhungen oder -senkungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Änderung der Fracht-, Versand- und Versandnebenkosten oder Materialpreisen kommt. Dies werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.


2.4
Bei Mineralöllieferungen gelten die Bedingungen wie beim Verbraucher.


IV. WIDERRUFSRECHT IM FERNABSATZ FÜR VERBRAUCHER

1.1
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.


1.2
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Der Widerruf ist bereits vor Fristbeginn möglich.


1.3
Mit dem Einfüllen des Produktes in Ihrem Tank entfällt das Widerrufsrecht, da die Ware nicht mehr zur Rücknahme geeignet ist. Deshalb muss der Widerruf vor dem Einfüllen in den Tank erklärt werden.


1.4
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( Carl Haisch GmbH & Co.KG, Hochgerichtstr. 29, 72280 Dornstetten, Telefon: (07443) 242-0, Fax: (07443) 242-68, E-Mail: info@haisch.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.


1.5
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


V. Lieferung

1.1
Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten; unsere Verantwortlichkeit durch Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Klausel VIII. unberührt. Wir werden den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstands informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; wir werden dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.


1.2
Für unsere Lieferungen und Leistungen ist unsere Niederlassung Erfüllungsort.


1.3
Wünscht der Kunde die Versendung unserer Leistung, so trägt er die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung (Ausnahme Mineralöllieferung s. III. 1.3).


1.4
Unsere Angaben zu Liefer- und Leistungszeiten sind annähernd. Sie beginnen mit dem Datum des Vertragsabschlusses, spätestens mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Ist der Kunde zur Mitwirkung verpflichtet, wie z. B. das Beibringen behördlicher Bescheinigungen oder die Leistung von Anzahlungen, beginnt die Frist frühestens mit Erbringen der Leistungsverpflichtung des Kunden. Bei Vorliegen einer durch uns zu vertretender Verzögerung wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzen Frist und Nachfrist auf zwei Wochen bestimmt, die mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


1.5
Höhere Gewalt, Ereignisse, die von uns nicht zu vertreten sind, sowie unvorhergesehene Ereignisse, (z. B. Feuer, Explosion, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Aussperrung, Transport- und Ladeschwierigkeiten), die von uns trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt im Einzelnen nicht abgewendet werden können, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungszeit. Wird durch solche Ereignisse unsere Lieferung und Leistung unmöglich oder wesentlich erschwert oder ist die Behinderung nicht von vorübergehender Dauer, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Hat der Kunde infolge der Verzögerung an der Lieferung oder Leistung kein Interesse, kann er durch unverzügliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen ergeben sich die Haftungsfolgen aus dem Abschnitt IX.


1.6
Teilleistungen durch uns sind zulässig.


1.7
Ist eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, so bedeutet dies das Anliefern ohne Abladen unter der Voraussetzung, dass eine mit einem schweren Lastzug befahrbare Anfuhrstraße bis an die Abladestelle vorhanden ist. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden oder einer von ihm beauftragten Person die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet der Kunde für eventuelle Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Kunden berechnet. Wird das Abladen der gelieferten Ware aufgrund getroffener Vereinbarung von uns oder des Beauftragten durchgeführt, so wird am Fahrzeug abgeladen. Beförderungen in Gebäude finden nicht statt.


1.8
Bei Mineralöllieferungen wird Folgendes vereinbart:
a) Die Lieferungen erfolgen durch geeichte Messeinrichtung mit Bondruckern an unseren Fahrzeugen oder dem von uns beauftragten Frachtführer. Die Messungen der geeichten Messeinrichtung erklären die Vertragsparteien als verbindlich.
b) Der Käufer ist verpflichtet, für einen einwandfreien technischen Zustand seiner Vorratsbehälter, Befüll-, Sicherheits- und Messeinrichtung zu sorgen sowie das tatsächliche Fassungsvermögen der Vorratsbehälter und die abzufüllende Menge vor Abnahme der Ware anzugeben.
c) Bei Mineralöllieferungen gehört das Abladen zu unserer Leistung. Ein Heranfahren an die Abladestelle muss aber auch mit schweren Lastzügen möglich sein.
d) Überfüllschäden, die dadurch entstehen, dass der Vorratsbehälter, die Sicherungs- oder Messeinrichtung oder die Leitungen zwischen Übergabepunkt und Vorratsbehälter sich nicht in einwandfreiem oder behördlichen Vorschriften entsprechendem Zustand befinden, haben wir die Schäden nicht zu vertreten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die Haftung gemäß Abschnitt IX.

2.
Ist der Kunde Unternehmer, gelten zusätzlich folgende Bedingungen:


2.1
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unsere Niederlassung.


2.2
Beim Versendungsverkauf geht die Gefahr spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Ladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers bzw. unserer Niederlassung oder des Lieferwerkes geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware bei allen Geschäften, auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen, auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versendung mit eigenen Fahrzeugen und eigenen Mitarbeitern übernehmen. Dies gilt nicht, wenn Leistung „frei Haus“ vereinbart ist.


2.3
Wir versichern die Warenlieferung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken.


VI. Zahlung

1.1
Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zahlbar.


1.2
Im Übrigen ist die Zahlung des Entgelts in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Übergabe fällig.


1.3
Der Kunde kommt nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung durch unsere Mahnung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.


1.4
Auch ohne eine Mahnung kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.


1.5
Wechselzahlungen und Scheckzahlungen sind nur durch besondere Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht an Zahlung statt angenommen. Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Diskont, Spesen und Kosten von Wechsel und Scheck trägt der Kunde.


1.6
Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.

2.
Ist der Kunde Unternehmer, gelten zusätzlich die folgenden Bedingungen:


2.1
Der Kunde kommt bereits spätestens zehn Tage nach Fälligkeit und Rechnungsdatum in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.


2.2
Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird oder gerät der Kunde mit einem erheblichen Betrag in Verzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Leistungsfähigkeit des Kunden nach Vertragsschluss schließen lassen, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB zu. Wir sind dann berechtigt, alle noch fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden fällig zu stellen.

3.
Ist der Kunde Kaufmann und der Vertrag ein beiderseitiges Handelsgeschäft, behalten wir uns vor, dem Kunden Fälligkeitszinsen gemäß § 353 HGB zu berechnen.


VII. Eigentumsvorbehalt

1.1
Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher unserer aus der Geschäftsbedingung zustehenden Ansprüche. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.


1.2
Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns in diesem Zusammenhang entstehende gerichtliche und außergerichtliche Kosten zu erstatten, haftete hierfür der Kunde, wenn er dies zu vertreten hat.


1.3
Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir – nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung – zum Rücktritt vom Vertrag und zum Herausverlangen des Liefergegenstandes berechtigt; die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Frist bleiben unberührt.


1.4
Wir sind nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Erlös der Verwertung ist auf die Kosten des Rücktransportes, dann auf die Kosten der Verwertung und dann auf die übrigen Kosten im Zusammenhang mit dem Verzug oder der Fristsetzung und sodann auf unsere Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden anzurechnen.

2.
Ist der Kunde Unternehmer, gelten die folgenden Bedingungen:


2.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen (Saldovorbehalt). Dies gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen, z. B. aus Akzeptantenwechseln und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Dieser Saldovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen.


2.2
Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Nr. 2.1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung und Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1.


2.3
Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung der folgenden Ziffern 2.4 bis 2.6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.


2.4
Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Kunde für die Forderung erwirbt, bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gekauften Waren veräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verkauften Waren abgetreten. Bei Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteil gemäß Nr. 2.2 haben, wird uns ein in unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.


2.5
Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, spätestens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung eines Wechsels oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder aus anderen Verträgen mit dem Kunden durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zu übergeben.


2.6
Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.


2.7
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb des Kunde zu betreten. Gleiches gilt, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder aus anderen Verträgen mit dem Kunden durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Vorschriften von der Insolvenzordnung bleiben unberührt.


2.8
Übersteigt der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschließlich Nebenforderungen (Zinsen, Kosten o. ä.) insgesamt um mehr als 20 v. H. sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

VIII. Rechte des Kunden bei Mängeln

1.1
Der Kunde ist verpflichtet, uns Mängel innerhalb von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, an dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, schriftlich anzuzeigen. Der Mangel ist so detailliert wie dem Kunden möglich zu beschreiben. Diese Regel stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Kunden dar. Bei einem Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist ein Schadensersatzanspruch nach Abschnitt VIII. ausgeschlossen.

1.2
Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.


1.3
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen über die Haftung wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigern. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt

2.
Ist der Kunde Unternehmer, so gelten die folgenden Bestimmungen:


2.1
Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens sieben Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich nach Entdeckung, spätestens nach Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Regulierungsfrist schriftlich anzuzeigen.


2.2
Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung durch uns kann der Käufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ist der Mangel nicht erheblich oder ist die Ware bereits verarbeitet oder umgestaltet, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.


2.3
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einem anderen Ort als dem vereinbarten Bestimmungsort verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspreche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.


2.4
Verstößt der Kunde gegen die unverzügliche Rügepflicht gemäß Ziffer 2.1 oder gibt uns der Kunde nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zu Prüfzwecken zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels.

2.5
Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach Abschnitt IX. dieser Bedingungen. Rücktrittsrechte des Kunden nach den §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

IX. Haftung

1.1
Wir haften in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch unser Verhalten oder das Verhalten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.


1.2
Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.


1.3
Der Höhe nach ist der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.


1.4
Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen.


1.5
Die Regelungen der Ziffern 1.3 und 1.4 gelten nicht, soweit wir oder unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wir wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften oder wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.


1.6
Die Regelung der Ziffern 1.1 bis 1.5 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich nach dem folgenden Absatz 1.7, die Haftung für Unmöglichkeit nach dem Absatz 1.8.

1.7
Bei Verzögerung der Leistung haften wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns oder unserer Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Leistung begrenzt. Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach dem Ablauf einer vom Kunden etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Vorstehende Begrenzung gilt nicht bei einer Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

1.8
Bei Unmöglichkeit der Lieferung ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf den Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf den Ersatz für vergebliche Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden vom Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.


X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

1.1 Erfüllungsort für unsere Leistungen ist unsere Niederlassung.

2.
Ist der Kunde Unternehmer, so gelten die folgenden Bestimmungen:


2.1
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist unsere Niederlassung.

2.2
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gelten in Ergänzung dieser Bedingungen das deutsche Recht, insbesondere des BGB und HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendungen.

3.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt die folgende Bestimmung:


3.1
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist nach unserer Wahl Freudenstadt oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen uns ist Freudenstadt ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

XI. ergänzende Bedingungen bei Reparaturen

1.
Die Reparaturbedingen gelten für Leistungen, die wir an den Kunden auf Grund eines zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages zur Reparatur eines Reparaturgegenstandes erbringen. Diese Bedingungen gelten nicht für Reparaturen, die wir in Erfüllung unserer Verpflichtungen aus Sachmängelhaftung oder einer Herstellergarantie durchführen.

2.
Sollten im Zuge der Reparatur weitere Arbeiten notwendig sein, die zu einer Überschreitung der in einem Kostenvoranschlag angegebenen Kosten (Mehraufwand) um mehr als 10% führen, werden wir den Kunden informieren und die Reparatur erst nach Erteilung eines neuen Auftrages ausführen. Sollte der Mehraufwand unter 20 € betragen, sind wir auch bei Überschreitung der 10%-Grenze zur Ausführung der Reparatur ohne Erteilung eines neuen Auftrages berechtigt.

3.
Wird uns ein Reparaturgegenstand zur Erstellung eines Kostenvoranschlages übergeben, berechnen wir die Erstellung des Kostenvoranschlags pauschal mit 40 € zzgl. Umsatzsteuer. Bei Durchführung der Reparatur werden diese Kosten nicht berechnet.

4.
Die Kosten für Verpackung und den Versand des Reparaturgegenstandes werden gesondert nach Aufwand berechnet.

5.
Nimmt der Kunde unser Angebot nicht an und kommt deswegen ein Reparaturvertrag nicht zustande, wird der Reparaturgegenstand nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten zur Erstellung des Kostenvoranschlages nicht erforderlich waren.

6.
Wir sind berechtigt, vor Ausführung der Reparatur eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

7.
Soweit nichts anderes vereinbart wird, geht bei einem Reparaturauftrag mit einem Unternehmer (§14 BGB) die Gefahr auf diesen über, wenn der Reparaturgegenstand von uns zum Versand bereitgestellt worden ist.

8.
Uns steht wegen unserer Forderung aus dem Reparaturvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Reparaturvertrages in unseren Besitz gelangten Reparaturgegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Reparaturgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Gegenstand dem Kunden gehört.

9.
Der Kunde hat die Reparatur nach Abholung bzw. Zusendung des Reparaturgegenstandes zzgl. einer angemessenen Zeit für eine Überprüfung abzunehmen, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Abholung bzw. Zusendung, sofern der Besteller die Abnahme nicht ausdrücklich uns gegenüber verweigert. Bei Abnahmeverzug können wir die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Reparaturgegenstand kann nach unserem Ermessen auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden.

10.
Ansprüche des Kunden wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Nimmt der Kunde den Reparaturgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält. Die Sachmangelhaftung besteht nicht, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an unserer Leistung selbst vorgenommen hat oder durch Personen vorgenommen hat, die nicht von uns autorisiert wurden, und sofern der aufgetretene Sachmangel darauf beruht, oder auf vom Kunden bereitgestellten Teile. Bei Vorsatz, bei Arglist und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.


Hinweis: Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Versicherungen) zu übermitteln.


Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer- Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen werden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

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